4.1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lernstatt e.V.
1. Entgelt
Für jede Lehrveranstaltung der Lernstatt e.V. wird das Entgelt im Rahmen der Entgeltregelung (Bemessung innerhalb einer Bandbreite) berechnet.
Die Bemessung wird unter pädagogisch-inhaltlichen und kalkulatorischen Gesichtspunkten festgelegt.
1.1.Entgeltermäßigungen
Es gelten die Ermäßigungen der gültigen Entgeltordnung.
Eine Ermäßigung kann nur bei Vorlage eines entsprechenden gültigen Nachweises gewährt werden, der in der Regel nicht älter als 6 Monate sein sollte.
Eine nachträgliche Ermäßigung gebuchter Lehrveranstaltungen ist nicht möglich.
Das Entgelt für Lehrveranstaltungen, die bereits ermäßigt angeboten werden, wird nicht weiter ermäßigt.
Entgeltermäßigungen in Höhe von 50 % auf das Unterrichtsentgelt werden folgenden Personenkreisen gewährt:
Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfe bei Vorlage entsprechender Nachweise;
Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosenhilfe und deren Ehegatten bei Vorlage entsprechender Nachweise sowie arbeitslos gemeldeten Personen, die dies zumindest durch eine Bescheinigung des Arbeitsamtes glaubhaft machen;
Kursanmeldung.
2. Bezahlung
Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes vor Beginn des Kurses bei der Lernstatt e.V.
Barzahlung erfolgt zum Zeitpunkt der Anmeldung
Zahlung per Überweisung ist nur möglich, sofern ein Dritter (Arbeitgeber, Behörde o.ä.) das Entgelt übernimmt. Dazu ist die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung erforderlich, die folgende Angaben enthält: Name und Anschrift der Firma/Behörde, Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerin/des Teilnehmers sowie die Kursnummer. Nach erfolgter Anmeldung erhält die Stelle die Rechnung zugesandt, die die Kosten übernimmt.
Eine nachträgliche Rechnungsstellung auf den Namen Dritter ist nicht möglich.
In besonders begründeten Einzelfällen kann bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Unterrichtseinheiten Ratenzahlung vereinbart werden.
3. Vertragsbestandteile
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung und ihrer Annahme durch die Lernstatt e.V. bei gleichzeitiger Entrichtung des vorgesehenen Entgeltes durch den/die Teilnehmer/in zustande. Wird bei schriftlicher Anmeldung die Annahme von der Volkshochschule nicht ausdrücklich erklärt, kommt der Vertrag mit der Aushändigung der Anmeldebestätigung zustande. Nachträgliche Änderungen kommen nicht in Betracht. Zum Beleg und als Quittung erhalten die Teilnehmerin / der Teilnehmer bei der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung eine Anmeldebestätigung.Ausnahmen hiervon sind Einzelberatungen und Einstufungstests. Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar.
Die Verträge werden unter der Bedingung geschlossen, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
4. Durchführung
Wird eine Lehrveranstaltung aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmer das bereits entrichtete Entgelt zurück.
Der Umfang der Leistungen der Lernstatt (Ort, Zeit, Dauer, Kursthema, Bildungsziel) ergibt sich aus der Beschreibung in deren Veranstaltungsprogramm in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt gemachten Fassung.
Es besteht kein Anspruch, dass die Lehrveranstaltung von dem/der im Programm angekündigten Kursleiter/in geleitet wird. Kinderbeaufsichtigung: während der Lehrveranstaltung können Kinder bis zum 7. Lebensjahr kostenlos beaufsichtigt werden.
5. Prüfung
Der Vertrag enthält keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung.
6. Teilnahmebescheinigung
Bei regelmäßig erfolgter Teilnahme an einer Lehrveranstaltung (mindestens 80 %) erstellt die Lernstatt e.V. auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung im Rahmen einer Jahresfrist. Eine nachträglich erstellte Bescheinigung ist kostenpflichtig.
7. Unfälle und Schädigungen
Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmer/-innen oder Kinder oder Schädigungen ihrer Sachen während der Lehrveranstaltung / Kinderbeaufsichtigung haftet Lernstatt e.V. nur bei ihm zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Diebstähle haftet Lernstatt e.V. nicht. Für Unfälle während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen übernimmt Lernstatt e.V. keine Haftung.
8. Pflichten
Bei jeder Teilnahme an einer Lehrveranstaltung der Lernstatt e.V. ist die namentliche Eintragung in die Anwesenheitsliste (durch Kurzzeichen) erforderlich.
Auf Verlangen ist die Anmeldebestätigung vorzuzeigen. Ist dies nicht möglich, kann der/die Teilnehmer/in von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn die Teilnahmeberechtigung nicht auf andere Weise nachgewiesen werden kann. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, die von ihm/ihr benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume der Lernstatt e.V. sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden, zu beachten.
9. Abmeldung
Die Teilnehmerinnen / Teilnehmer können den Vertrag schriftlich, persönlich, per FAX oder per E-Mail in der Geschäftsstelle der Lernstatt e.V. unter Rückgabe der Anmeldebestätigung kündigen. Eine telefonische Mitteilung ersetzt nicht die schriftliche Kündigung. Die Abmeldung beim Kursleiter/der Kursleiterin oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung. Die Kündigung wird von der Lernstatt e.V. schriftlich bestätigt.
Bei einer Kündigung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird das Entgelt unter Einbehaltung einer Pauschale in Höhe von 6 EUR erstattet. Bei späterer Abmeldung bis einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird das Entgelt, unter Einbehaltung einer Pauschale in Höhe von 12 EUR, erstattet.
Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgelts.
Soweit die Teilnahme an Veranstaltungen der Lernstatt e.V. aus öffentlichen Mitteln gefördert wird und die Förderungsbedingungen weitergehende Kündigungsmöglichkeiten zulassen als in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen, werden den Teilnehmerinnen / Teilnehmern diese eingeräumt.
Die Lernstatt e.V. kann während eines Unterrichtsabschnitts den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Teilnehmerzahl an drei aufeinander folgenden Lehrveranstaltungsterminen unter die Hälfte der Mindestteilnehmerzahl einer Lehrveranstaltung fällt, sowie bei nicht rechtzeitiger Zahlung vereinbarter Raten.
10. Ersatzleistungen
Können Teile von Veranstaltungen (Kursstunden) nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden (z.B. wegen Verhinderung des Kursleiters/der Kursleiterin oder Schließung von Veranstaltungsräumen), bietet die Lernstatt e.V. den Teilnehmer/innen insbesondere durch Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile gleichwertigen Ersatz an.
Schadenersatzleistungen in Geld – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf das Entgelt für den laufenden Unterrichtsabschnitte begrenzt.
11. Urheberschutz
Urheberrechte sind zu beachten.
Jede Teilneherin/jeder Teilnehmer an Sprachkursen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien (Software, Lehrbücher) unzulässig ist.
Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet.
12. Datenschutz.
Die Lernstatt e.V. unterliegt den Regelungen des Berliner Datenschutzgesetzes in der jeweilig gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Lehrveranstaltungen setzt die Lernstatt e.V. eine automatisierte Datenverarbeitung ein. Damit werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Titel, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Herkunftsland, Ermäßigungsgrund, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt. Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen, die Angabe männlich/weiblich anonymisiert weiterverarbeitet.
Durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular stimmen die Teilnehmerinnen / die Teilnehmer der Verarbeitung der Daten zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.
13. Sonderveranstaltungen
Es gelten die Merkblätter für die einzelnen Veranstaltungen.
„Änderungen vorbehalten!“